Mobile: +41 79 195 68 16

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt nach Anmeldung (telefonisch, schriftlich oder online) bei der Fahrschule in Kraft und endet nach der bestandenen praktischen Führerprüfung automatisch. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu gewährleisten, welche den Anforderungen der Verordnung für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr VZV entspricht.

 

Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Er wird die Ausbildung gemäss den neusten methodischen Kenntnissen durchführen. Die Fahrschule kann das Bestehen der praktischen Fahrprüfung jedoch nicht garantieren.

 

Fahrzeuge

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden in einem für Fahrschulen ausgerüsteten Fahrzeug erteilt. Die Fahrschulfahrzeuge sind in einem technisch einwandfreien Zustand.

 

Lektionsdauer

Eine Fahrlektion dauert in der Regel 50 Minuten. Eine Fahrlektion besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminvereinbarung. Doppellektionen 100 Minuten oder andere Vereinbarungen sind möglich. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Alkohol, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden. Der Fahrschüler muss an den vereinbarten Fahrlektionen pünktlich erscheinen. Bei nicht erscheinen, wartet der Fahrlehrer 15 Minuten, danach findet die Lektion nicht statt und wird dennoch verrechnet.

 

Tarife

Die zu Beginn der Fahrausbildung vereinbarten Tarife sind verbindlich. Sie werden auf dem Schülerblatt festgehalten und gelten bis zum Ende der Ausbildung.

 

Absenzen

Alle Abmeldungen haben in telefonischer, per SMS oder per WhatsApp zu erfolgen. Die vereinbarten Fahrlektionen müssen spätestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei Nothelferkursen, welche später als drei Tage vor Kursbeginn abgesagt werden, belasten wir 100% des Kurspreises. Bei nicht erscheinen von gebuchten Nothelferkursen belasten wir 100% des Kurspreises. Bei nicht erscheinen von gebuchten VKU Kursen, werden 100.00 CHF verrechnet. Bei unentschuldigten Absenzen infolge Unfall oder Krankheit ist der Fahrschule ein Arztzeugnis vorzulegen.

 

Versicherung für Fahrschüler der Kategorie B

Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts sowie der offiziellen Fahrprüfung durch die Fahrschule versichert (Vollkasko- und Unfalldeckung). Einschränkungen – Vorbehalte der Versicherung

Die Versicherung gilt nur für Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule anwesend ist. Die Versicherung behält sich in folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Medikamentenmissbrauch, Übermüdung und Grobfahrlässigkeit.

 

Bezahlung der Fahrlektionen und Kurse

Die Fahrlektionen und Kurse sind mit Einzahlungsschein, Online-Banking oder bar zu bezahlen. Die Zahlung ist spätestens bei Beginn der Fahrlektion/Kurses zu leisten. Sollte der Betrag bis Ende eines Kurses nicht entrichtet worden sein, wird die Fahrschule keine Kursbestätigung ausstellen.

 

Zahlungsbedingungen

In Rechnung gestellte Fahrlektionen und Kurse sind innert 10 Tagen (Datum der Rechnung) zu bezahlen. Allfällige Ausstände sind spätestens am Prüfungstag in bar zu begleichen. Das gilt als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Kann die Prüfung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Fahrschülers (Gebühren, Ausfalllektionen).

 

Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält die Fahrschule sich vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Fahrschule einen Instruktorenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Die Schulleitung behält sich vor, einen oder mehrere TeilnehmerInnen aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.

 

Ausweis, Berechtigungen

Jeder Fahrschüler ist selber dafür verantwortlich, im Besitze des gültigen Lernfahrausweises der entsprechenden Fahrzeugkategorie und aller Kursbestätigungen (Nothelfer, Verkehrskunde, Theorie) zu sein. Bei fehlenden Dokumenten lehnt die Fahrschule jede Verantwortung ab.

 

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule ist das „Schweizer Recht“ anwendbar. Gerichtstand ist der Sitz der Fahrschule.