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Wegleitung zum Ausweis

Einfach und übersichtlich erklärt

Bei uns im Theorielokal (Im Langen Loh 116 Basel)

Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises (für Auto Kat. B). Erhältlich auf der MFK, Gemeinde oder bei der Polizei.

Führe bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch (du musst das ausgefüllte Gesuchsformular mit einem gültigem Ausweis vorweisen).

2 farbige Passfotos zum Formular beilegen.

Lasse die Personalien von deinem Gesuchsformular auf der Gemeindeverwaltung an deinem Wohnort bestätigen.
Diese nimmt dein Nothelferausweis und das vollständige Gesuchsformular mit den 2 Passfotos von dir entgegen und lässt diese Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle in Füllinsdorf zukommen. Wohnst du in Basel-Stadt gehst du direkt auf den Claramarkt Polizeiposten wo auch die MFK- Basel-Stadt ist.

Nach der Prüfung deiner Unterlagen erhältst du von der MFK eine Zulassungsbewilligung und eine Anmeldekarte zur Theorieprüfung auf der MFP- Münchenstein, welche frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters zugestellt wird.

Frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters. Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Mit einem gültigen Lernfahrausweis (Kat. B, A oder A1) kann der VKU besucht werden. Dauer (4 x 2 Stunden).

Die praktische Führerprüfung startet auf dem Gelände der Motorfahrzeug Prüfstation in Münchenstein und dauert 60 Minuten.

Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die unabhängig vom Geburtsdatum, nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 11 kW) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.

Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen der Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen. Während der Probezeit muss die Zweiphasenausbildung absolviert werden. Das Gesuch kann nach dem zweiten Kurstag bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren

Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen der Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen. Während der Probezeit muss die Zweiphasenausbildung innerhalb der ersten 12 Monate absolviert werden. Das Gesuch kann nach dem zweiten Kurstag bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren