AGB

Regelungen rund um Fahrstunden, Kurse und Buchungen

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt mit der Anmeldung beziehungsweise Buchung (telefonisch, schriftlich oder online) bei Stefan’s Fahrschuel in Kraft. Bei Fahrunterricht endet das Vertragsverhältnis grundsätzlich mit Abschluss der Fahrausbildung, bei Kursen mit Abschluss des gebuchten Kurses beziehungsweise der gebuchten Leistung.
Für einzelne Angebote können ergänzende oder abweichende Bedingungen gelten. Insbesondere gelten für die über Stefan’s Fahrschuel buchbaren 2-Phasenkurse zusätzlich die Bedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH.
Stefan’s Fahrschuel verpflichtet sich, die selbst angebotenen Ausbildungsleistungen ordnungsgemäss und entsprechend den geltenden gesetzlichen Anforderungen durchzuführen.

Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des erforderlichen Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Die Ausbildung wird nach aktuellen methodischen und fachlichen Grundsätzen durchgeführt.
Stefan’s Fahrschuel kann das Bestehen der praktischen Fahrprüfung nicht garantieren. Der Ausbildungserfolg hängt unter anderem vom individuellen Lernfortschritt, den persönlichen Voraussetzungen und der Leistung an der praktischen Fahrprüfung ab.

Fahrzeuge

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden in entsprechend ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen erteilt. Die eingesetzten Fahrzeuge befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand.
Für Fahrstunden mit Handicap steht ein speziell ausgerüstetes Fahrschulfahrzeug zur Verfügung. Ob dieses für die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen einer Person geeignet ist, wird vor beziehungsweise zu Beginn der Fahrausbildung abgeklärt.

Lektionsdauer

Eine Fahrlektion dauert in der Regel 50 Minuten. Eine Fahrlektion umfasst unter anderem Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktisches Fahren, Schlussbesprechung und gegebenenfalls die Vereinbarung eines neuen Termins. Doppellektionen von 100 Minuten oder andere individuelle Vereinbarungen sind möglich.
Bestehen Zweifel an der Fahrfähigkeit, beispielsweise aufgrund von Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Alkohol, Medikamenten oder Drogen, kann die Lektion aus Sicherheitsgründen jederzeit abgebrochen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lektionskosten.
Der Fahrschüler ist verpflichtet, zu vereinbarten Fahrlektionen pünktlich zu erscheinen. Bei Nichterscheinen wartet der Fahrlehrer 15 Minuten. Danach findet die Lektion nicht statt und wird dennoch vollständig verrechnet.

Tarife

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung beziehungsweise Vereinbarung gültigen Preise. Bereits vereinbarte Fahrlektionen und gebuchte Kurse werden zu den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Konditionen verrechnet.
Preisänderungen für zukünftige, noch nicht gebuchte Leistungen bleiben vorbehalten. Die aktuellen Preise sind auf der Website von Stefan’s Fahrschuel ersichtlich beziehungsweise werden bei der Buchung oder Vereinbarung mitgeteilt.

Absenzen

Abmeldungen von Fahrlektionen haben telefonisch, per SMS oder per WhatsApp zu erfolgen. Vereinbarte Fahrlektionen müssen spätestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Fahrlektion vollständig verrechnet werden.
Bei Nothelferkursen und Verkehrskundekursen, die später als drei Tage vor Kursbeginn abgesagt werden, werden 100 % des Kurspreises verrechnet. Bei Nichterscheinen zu einem gebuchten Nothelferkurs oder Verkehrskundekurs werden ebenfalls 100 % des Kurspreises verrechnet. Bei unentschuldigten Absenzen infolge Unfall oder Krankheit kann Stefan’s Fahrschuel ein Arztzeugnis verlangen.
Für 2-Phasenkurse gelten abweichend davon die im Abschnitt «2-Phasenkurse / WAB-Kurse» aufgeführten Abmelde- und Umbuchungsbedingungen.

Versicherung für Fahrschüler der Kategorie B

Der Fahrschüler ist während des praktischen Fahrunterrichts sowie während der offiziellen Fahrprüfung über die Fahrschule versichert (Vollkasko- und Unfalldeckung), soweit die entsprechenden Voraussetzungen des Versicherungsvertrags erfüllt sind.

Einschränkungen – Vorbehalte der Versicherung:
Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei denen ein Fahrlehrer der Fahrschule anwesend ist. Vorbehalten bleiben insbesondere die Bedingungen und Ausschlüsse des jeweiligen Versicherungsvertrags, beispielsweise bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Medikamentenmissbrauch, Übermüdung oder Grobfahrlässigkeit.
Für die Versicherung während eines 2-Phasenkurses gelten die Bedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH gemäss dem entsprechenden Abschnitt dieser AGB.

Bezahlung der Fahrlektionen und Kurse

Fahrlektionen und von Stefan’s Fahrschuel selbst durchgeführte Kurse können gemäss den jeweils angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlt werden. Die Zahlung ist grundsätzlich spätestens bei Beginn der Fahrlektion beziehungsweise des Kurses zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ist der geschuldete Betrag bis zum Ende eines von Stefan’s Fahrschuel durchgeführten Kurses nicht bezahlt, kann die Ausstellung beziehungsweise Abgabe der Kursbestätigung bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Für 2-Phasenkurse gelten ergänzend beziehungsweise abweichend die Zahlungsbedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH.

Zahlungsbedingungen

In Rechnung gestellte Fahrlektionen und von Stefan’s Fahrschuel selbst durchgeführte Kurse sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
Allfällige offene Beträge aus der Fahrausbildung sind spätestens vor der praktischen Fahrprüfung zu begleichen.
Kann eine vereinbarte praktische Fahrprüfung aus Gründen, die Stefan’s Fahrschuel nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können bereits entstandene Kosten wie Gebühren oder reservierte Fahrlektionen dem Fahrschüler verrechnet werden.
Für 2-Phasenkurse gelten die im entsprechenden Abschnitt aufgeführten Bedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH.

Kursorganisation

Für die von Stefan’s Fahrschuel selbst durchgeführten Kurse gilt: Aus organisatorischen Gründen behält sich Stefan’s Fahrschuel vor, Kurse zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann ein Instruktorenwechsel vorgenommen oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.
Stefan’s Fahrschuel behält sich vor, Teilnehmende aus wichtigem Grund von einem Kurs auszuschliessen. Ob in einem solchen Fall eine Rückerstattung des Kursgeldes erfolgt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Für 2-Phasenkurse gelten stattdessen beziehungsweise ergänzend die organisatorischen Bedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH.

Ausweis, Berechtigungen

Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, über die für die jeweilige Fahrlektion, Fahrprüfung oder den gebuchten Kurs erforderlichen gültigen Ausweise, Berechtigungen und Kursbestätigungen zu verfügen und diese bei Bedarf mitzuführen. Dazu gehören je nach Angebot insbesondere Lernfahrausweis, Führerausweis sowie erforderliche Kursbestätigungen. Kann eine Leistung aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente nicht durchgeführt werden, übernimmt Stefan’s Fahrschuel dafür keine Verantwortung.
Für 2-Phasenkurse gelten zusätzlich die im entsprechenden Abschnitt genannten Voraussetzungen der WAB Weiterausbildung GmbH.

2-Phasenkurse / WAB-Kurse

Die über Stefan’s Fahrschuel angebotenen 2-Phasenkurse werden in Zusammenarbeit mit der WAB Weiterausbildung GmbH durchgeführt. Stefan’s Fahrschuel ermöglicht die Anmeldung beziehungsweise Buchung des Kurses, die eigentliche Kursdurchführung erfolgt jedoch durch die WAB Weiterausbildung GmbH. Für die Durchführung des 2-Phasenkurses gelten deshalb ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH.

Die Anmeldung für einen 2-Phasenkurs ist verbindlich. Eine kostenlose Abmeldung oder Umbuchung ist bis 15 Arbeitstage vor Kursbeginn schriftlich möglich. Bei einer späteren Abmeldung werden bei weniger als 15 Arbeitstagen 50 % und bei weniger als 5 Arbeitstagen 100 % der gesamten Kurskosten verrechnet. Bei Fernbleiben vom Kurs werden ebenfalls 100 % der Kurskosten fällig.

Für Umbuchungen nach Ablauf der kostenlosen Frist gelten die Bedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH. Bei einer Umbuchung auf eine Ersatzperson wird eine Gebühr von CHF 50.– erhoben. Erfolgt die Umbuchung ohne Ersatzperson, werden bei weniger als 15 Arbeitstagen 50 % und bei weniger als 5 Arbeitstagen 100 % der gesamten Kurskosten verrechnet. Nach einer erfolgten Umbuchung ist eine anschliessende Kursabmeldung nicht mehr möglich.

Bei Krankheit oder Unfall muss die Abmeldung spätestens bis 07:00 Uhr am Kurstag telefonisch bei der WAB Weiterausbildung GmbH erfolgen. Zusätzlich muss innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Kursdatum ein gültiges Arztzeugnis eingereicht werden. Bei ordnungsgemässer Abmeldung und fristgerechter Einreichung des Arztzeugnisses wird die Anmeldung storniert und für den entstandenen Aufwand ein Unkostenbeitrag von CHF 100.– verrechnet. Ohne gültiges Arztzeugnis und ohne rechtzeitige Abmeldung wird der volle Kursbeitrag belastet.

Die Durchführung eines Kurses setzt gemäss den Bedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH grundsätzlich mindestens sechs Teilnehmende voraus. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt zwölf Personen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann ein Kurs abgesagt werden. Muss die WAB Weiterausbildung GmbH einen Kurs absagen, wird eine bereits bezahlte Kursgebühr gutgeschrieben oder zurückerstattet.

Für die von der WAB Weiterausbildung GmbH organisierten Kurse besteht gemäss deren Bedingungen eine allgemeine Betriebshaftpflicht sowie eine persönliche Vollkaskoversicherung für die Teilnehmenden. Die entsprechende Tagesversicherung wird automatisch für die anwesenden Teilnehmenden abgeschlossen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall während des Kurses fällt ein Selbstbehalt von CHF 1’000.– an. Für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände übernimmt die WAB Weiterausbildung GmbH keine Haftung.

Die für den jeweiligen 2-Phasenkurs erforderlichen Ausweise, Unterlagen und Voraussetzungen sind von den Teilnehmenden selbst zu prüfen und zum Kurs mitzubringen. Zugelassen sind gemäss den Bedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH Neulenker, die im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie A oder B sind.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die organisatorischen und zeitlichen Vorgaben während des Kurses einzuhalten. Wer während der Überfahrt zur Fahrsicherheitsanlage in Breisach nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums eintrifft, kann gemäss den Bedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH vom laufenden Kurs ausgeschlossen werden und muss diesen zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.

Kann ein geplanter Kurs infolge höherer Gewalt, beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder der Erkrankung eines Kursleiters, nicht durchgeführt werden, richtet sich eine allfällige Entschädigung für bereits angereiste Teilnehmende nach den Bedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH und ist dort auf maximal CHF 100.– pro Person beschränkt.

Für den 2-Phasenkurs gelten im Übrigen die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WAB Weiterausbildung GmbH.

Gerichtsstand

Für die Rechtsbeziehungen mit Stefan’s Fahrschuel gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Stefan’s Fahrschuel. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere solche zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.